Ärztliche Atteste
was Sie wissen sollten
→ Kostenpflichtigkeit
- Atteste sind kostenpflichtig, wenn sie privat veranlasst sind (z.B. für Schule, Arbeitgeber, Versicherungen).
- Sie gelten als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
- Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
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Attestgebühren sind sofort zahlbar.
→ Beispiele für kostenpflichtige Atteste
- Schulbescheinigungen (auch wenn die Schule eine ärztliche Anordnung verlangt)
- Atteste für Versicherungen, Arbeitgeber, Arbeitsamt, Reiseversicherungen, Rechtsanwälte
- Vordruck mit Stempel/Unterschrift, mitgebrachtes Formblatt, individuell ausformulierter Mehrzeiler, Gesundheitszeugnis, Eignungsattest
- Individuelle Gutachten und Stellungnahmen
→ Rechtliche Grundlagen
- Keine Kassenleistung: Durch Patienten selbst veranlasste Atteste sind nicht Teil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
- Berufsrechtliche Pflicht: Ärzte dürfen keine Leistungen kostenfrei erbringen, da dies gegen berufsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstößt.
- Die Kosten dürfen nach Art und Umfang gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) variieren.
→ Ausnahmen von der Kostenpflicht
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), da über Krankenkasse (GKV) abgerechnet wird.
- Atteste, die direkt von der Krankenkasse beim Arzt angefordert werden.
- Unterlagen für Renten-, Reha- oder Kuranträge
→ Typische Kosten
- Kurze Bestätigung (z.B. Schule): 5 € – 25 €
- Ausführliches Attest / Gutachten: 35 € bis über 100 €
→ Unsere Empfehlungen
- Teilen Sie uns Ihren Attestwunsch vorab per Email mit.
- Reichen Sie uns auszufüllende Formblätter frühzeitig ein.
- Rechnen Sie stets mit einer angemessenen Bearbeitungszeit.
- Erkundigen Sie sich vorher über die voraussichtliche Höhe Ihrer Attestkosten.
- Halten Sie Ihre EC-Karte, Kreditkarte oder Bargeld bereit.