Ärztliche Atteste

was Sie wissen sollten

 

Kostenpflichtigkeit

  • Atteste sind kostenpflichtig, wenn sie privat veranlasst sind (z.B. für Schule, Arbeitgeber, Versicherungen).
  • Sie gelten als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
  • Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
  • Attestgebühren sind sofort zahlbar.

 

Beispiele für kostenpflichtige Atteste

  • Schulbescheinigungen (auch wenn die Schule eine ärztliche Anordnung verlangt)
  • Atteste für Versicherungen, Arbeitgeber, Arbeitsamt, Reiseversicherungen, Rechtsanwälte
  • Vordruck mit Stempel/Unterschrift, mitgebrachtes Formblatt, individuell ausformulierter Mehrzeiler, Gesundheitszeugnis, Eignungsattest
  • Individuelle Gutachten und Stellungnahmen

 

Rechtliche Grundlagen

  • Keine Kassenleistung: Durch Patienten selbst veranlasste Atteste sind nicht Teil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
  • Berufsrechtliche Pflicht: Ärzte dürfen keine Leistungen kostenfrei erbringen, da dies gegen berufsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstößt.
  • Die Kosten dürfen nach Art und Umfang gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) variieren.

 

Ausnahmen von der Kostenpflicht

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), da über Krankenkasse (GKV) abgerechnet wird.
  • Atteste, die direkt von der Krankenkasse beim Arzt angefordert werden.
  • Unterlagen für Renten-, Reha- oder Kuranträge

 

Typische Kosten

  • Kurze Bestätigung (z.B. Schule): 5 € – 25
  • Ausführliches Attest / Gutachten: 35 € bis über 100 €

 

Unsere Empfehlungen

  • Teilen Sie uns Ihren Attestwunsch vorab per Email mit.
  • Reichen Sie uns auszufüllende Formblätter frühzeitig ein.
  • Rechnen Sie stets mit einer angemessenen Bearbeitungszeit.
  • Erkundigen Sie sich vorher über die voraussichtliche Höhe Ihrer Attestkosten.
  • Halten Sie Ihre EC-Karte, Kreditkarte oder Bargeld bereit.

 

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